Psychotherapie

ist ein Bestandteil unseres Gesundheitssystems, die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein modernes Psychotherapieverfahren, welches sich auf die Erkenntnisse aus der Forschung in Psychologie und seiner Nachbardisziplinen stützt.
Verhaltenstherapeutische Strategien können bei verschiedensten Störungsbildern erfolgreich eingesetzt werden.
Die Verhaltenstherapie bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. der Therapeut unterstützt den Patienten, möglichst schnell wieder allein zurecht zu kommen.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass altes, nicht hilfreiches Verhalten gelernt und damit auch wieder verlernt werden kann.
In der sogenannten Kognitiven Verhaltenstherapie wird nicht nur das Verhalten des Menschen betrachtet, sondern auch die Wechselwirkung von Gedanken, Gefühlen, körperlichen Reaktionen und Verhalten. Beispielsweise können unangemessene Denkmuster zu erheblichen emotionalen Belastungen und damit zu problematischem Verhalten führen.

Ziele der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) liegen in der Veränderung von

  • Verhaltensmerkmalen (z.B. Aktivitätenaufbau)
  • Emotionen (z.B. weniger ängstlich oder depressiv zu empfinden)
  • Denkmustern (z.B. weniger negative und mehr hilfreiche Gedanken zu haben)
  • körperlicher Befindlichkeit (lernen zu entspannen oder besser mit Schmerzen umgehen zu können)

Allgemeine Merkmale des Ablaufs der Therapie sind

  • das Erstgespräch (weswegen kommt der Patient, formaler Rahmen der Therapie, allgemeine Informationsmöglichkeiten für den Patienten)
  • Phase der Diagnostik und Analyse des Problems ( Entwicklung eines individuellen Entstehungsmodells des Problems, welches sind auslösende und aufrechterhaltende Faktoren)
  • Gemeinsame Entwicklung und Festlegung von Veränderungszielen
  • Umsetzungs- und Veränderungsphase in Gesprächen mit störungsspezifischen Methoden (z.B. Konfrontationsverfahren bei Angststörungen, Expositionen mit Reaktionsverhinderung bei Zwangsstörungen, Selbstsicherheitsübungen im Rollenspiel und anschließend als in vivo Übung, Entspannungsverfahren etc.) die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können. Dem Patienten wird stets auch Wissen über sein Problem vermittelt (Psychoedukation)

Wesentliche und unabdingbare Basis des therapeutischen Prozesses ist ein vertrauensvolles therapeutisches Bündnis zwischen Patient und Therapeut. Emphatie, Offenheit und Transparenz seitens des Therapeuten sind notwendige Voraussetzungen, um dem Patienten in einem wertschätzenden Rahmen die Möglichkeit zu geben, Entwicklungsprozesse und Veränderungen in seinem Denken, Erleben und Verhalten umzusetzen

Besonderheiten in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die Kognitive Verhaltenstherapie unterscheidet sich in ihren Methoden und bezüglich ihrer Grundannahmen nicht prinzipiell von VT mit Erwachsenen. Bei Kindern und Jugendlichen muss jedoch besonders die momentane Entwicklungsphase, in der sich das Kind oder der Jugendliche befindet, mit berücksichtigt werden. Verhaltenstherapie dient grundsätzlich bei Kindern und Jugendlichen, ebenso wie bei Erwachsenen, der Reduktion von Symptomen und gestörtem Verhalten, die auch nur vorübergehender Natur sein können, wenn sich die Umgebungsbedingungen positiv verändern. Es gilt aber nicht nur, Problemverhalten des Betroffenen zu verändern, sondern auch die Umgebungsbedingungen, wie das Verhalten der Bezugspersonen und des sonstigen Umfeldes mit zu betrachten und ggf. zu verändern.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen eigenständig Kontakt zu einem Therapeuten aufnehmen, ohne dass ihre Eltern zustimmen müssen.

Einbezug von Eltern und Bezugspersonen

Bei Kindern und Jugendlichen ist der Einbezug der Eltern ein ganz wesentliches Element. Insbesondere bei Störungsbildern wie der ADHS sind Eltern ganz besonders in ihrem Erziehungsverhalten gefordert. Mütter und Väter gilt es auf der Basis der bewährten Grundkonzepte der Verhaltenstherapie zu "Experten" für den täglichen Umgang mit ihren (aufmerksamkeits- und hyperaktiven) Kindern zu machen. Gemeinsam mit dem Therapeuten werden auf der Basis Verhaltens- und emotionaler Probleme konkrete Maßnahmen und Strategien entwickelt, mit deren Hilfe sie eigene, individuelle und auch kreative Maßnahmen für Probleme ihrer Kinder entwickeln können. Aber auch bei anderen Störungsbildern wie Ängsten, Essstörungen oder Zwängen wird den Bezugspersonen Störungswissen vermittelt und vor allem gemeinsam ein verbesserter und hilfreicher Umgang mit den spezifischen Problemen ihres Kindes erarbeitet und eingeübt. Verfahren, die bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden sind unterschiedlich und richten sich nach dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder.

Therapiedauer

Die ersten Stunden der Therapie dienen zum Kennenlernen (probatorische Phase). Danach können Patient und Therapeut entscheiden, ob man zusammenarbeiten möchte. Es kann dann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, untergliedert in KZT 1 und KZT 2, jeweils 12 Stunden, bei Kindern und Jugendlichen werden zusätzlich 6 Stunden für die Mitbehandlung der Bezugspersonen bewilligt. Bei höherem Unterstützungsbedarf kann eine Langzeittherapie mit 45 Stunden und bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich 11 Stunden für die Bezugspersonen beantragt werden. Die maximale Behandlungsdauer in der Verhaltenstherapie liegt bei 80 Stunden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Im Vorfeld einer ambulanten Psychotherapie muss jeder Patient eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde (Erwachsene bis zu 6 mal 25 Minuten, Kinder und Jugendliche unter Einbezug der Bezugspersonen bis zu 10 mal 25 Minuten) in Anspruch genommen haben. Diese dient einer ersten Orientierung für den Patienten und beinhalten in der Regel eine diagnostische Abklärung und Empfehlung für den Patienten über unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten, ggfs. auch außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei dringlichem Behandlungsbedarf, z.B. zum Zwecke einer Krisenintervention, kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen a 50 Minuten) in Frage kommen.